Wettbewerb
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  Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung | AdvoGarant  
  
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist auch ohne ausdrückliche Regelung einer Karenzentschädigung geregelt (§ 90 a HGB). Kürzlich bestätigte der BGH seine Regelung aus dem Jahre 2012.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Urteil vom 1.3.2016 mit den Pflichten des Betreibers eines Arztbewertungsportals befasst.
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Rechtlicher Holperstein für ein geschäftsmäßig genutztes Facebook-Profil: das Impressum.
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Dass schon das Fotografieren an sich und in besonderem Maße die Veröffentlichung eines Fotos nicht immer ohne Weiteres erlaubt ist, wissen nur wenige.
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Schranken zulässiger Werbung: Jede Werbeaussage muss wahr und klar sein.
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Die Verlängerung von Rabattaktionen ist gefährlich.
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Die „Unterlassungserklärung“ findet sich im „Gesetz über Unterlassungs-Klagen“.
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