Kauf
Übersicht
  Maklercourtageklauseln in Immobilenkaufverträgen und Amtspflichten des Notars.  
  
In Immobilienkaufverträgen, die aufgrund einer Maklertätigkeit zustande kommen, finden sich häufig Klauseln, in denen sich der Erwerber verpflichtet, an den Makler eine Courtage zu zahlen. Der außenstehende Dritte stellt sich dann die Frage, wie solche Klauseln in den Vertrag hineingelangen.
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  WEG-Verwalter ist nicht zur Fördermittelberatung verpflichtet!  
  
Eine Eigentümergemeinschaft verklagte ihren Verwalter auf Schadensersatz, weil er die Frist für den Antrag auf Fördermittel zur Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme versäumt und die nicht gezahlten 2.000,00 Euro zu erstatten habe.
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  Handelt der Verkäufer eines Hauses arglistig, wenn er nicht auf einen Blitzeinschlag hinweist?  
  
Die Verkäuferin schloss in einem notariellen Kaufvertrag mit dem Käufer die Gewährleistung wegen Sachmängeln am Haus aus und erklärte, ihr seien verborgene Mängel nicht bekannt.
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  Ergibt sich aus der Bestätigung der Flächenangabe im Notartermin eine Beschaffenheitsvereinbarung?  
  
Die Verkäuferin ließ ein Zweifamilienhaus mit einer Gesamtfläche von 342,02 m² durch eine Maklerin vermarkten und gab in deren Formular die Fläche des Hauses zutreffend an.
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  Wird auf die durchgeführte Besichtigung hingewiesen, liegt darin keine Beschaffenheitsangabe.  
  
Die Käuferin erwarb mit notariellem Kaufvertrag von den Verkäufern ein Grundstück mit einem Haus von 1920. Der beauftragte Makler besichtigte mit ihr das Kaufobjekt. Sie macht wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln gegen die Verkäufer und den Makler Schadensersatzansprüche geltend.
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Eine Aufklärungspflicht gibt es in vielen Bereichen und Situationen, so auch beim Immobilienverkauf.
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  Haftungsfragen und Aufklärungspflichten beim Verkauf gebrauchter Immobilien  
  
Beim Verkauf gebrauchter Immobilien wird in der Regel die Haftung des Verkäufers für Sachmängel ausgeschlossen, weiter erklärt, dass dem Verkäufer keine versteckten Mängel bekannt sind und er nur in den Fällen der Arglist haftet. Häufig stellt der Käufer nach......
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Der Traum vom Eigenheim - Tipps, damit Ihr schöner Traum nicht zum Alptraum wird.
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Anspruch auf Heizen durch die Heizungsanlage einer benachbarten Doppelhaushälfte?
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Immobilien als Altersvorsorge - die Eigentumswohnung als Alternative zum Haus.
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Aufweichung des Schriftformerfordernisses des § 550 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)?
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  Hausverkauf: Vorsicht beim „Schmücken der Braut“!  
  
Zur Beschaffenheit einer Sache nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gehören auch solche Eigenschaften, die ein Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers und/oder seiner Gehilfen erwarten darf. Darunter fallen auch Angaben in den Verkaufsexposés
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Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung - Chancen und Risiken.
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