Ehevertrag III

Ehevertrag - brauch ich den?

"Ich will Klarheit" Dies ist der Grund, warum zunehmend Eheleute in Vorbereitung ihrer Ehe (teilweise auch erst nach der Eheschließung,  wenn beide Eheleute dann noch wollen) einen Ehevertrag wünschen. Mit der Eheschließung finden auf alle rechtlichen  Fragen der Ehegatten, wenn eine Trennung oder Scheidung erfolgen sollte, die gesetzlichen Regelungen über das  Güterrecht, den Unterhalt, die Altersversorgung etc. Anwendung. Vielen Ehepaaren ist das aber zu undurchsichtig,  zu wenig auf ihre Ehe oder ihren Vorstellungen über ihr zukünftiges Eheleben zugeschnitten.

Sie wollen genauer wissen und Einfluss darauf nehmen, was im Falle einer Trennung/Scheidung auf sie zukommt und treffen daher im Vorwege auf ihre persönlichen Verhältnisse angepasste eigene Regelungen. Die Eheleute wollen fair miteinander umgehen und unnötigen Streit vermeiden. Weil aber mit einem Ehevertrag häufig wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung angeordnet.Nicht selten ist ein Ehevertrag auch sinnvoll, weil ein Ehegatte ein Familienunternehmen mit in die Ehe bringt, welches "geschützt" werden soll.

Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, einen Vertrag zu gestalten, der auch den anderen Ehegatten angemessen absichert.  Der Inhalt ist stets auf den Einzelfall abzustimmen.

Überraschungen vermeiden

Seit den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2001 und der des Bundesgerichtshofes  im Jahre 2004 gilt aber nicht mehr die volle Vertragsfreiheit. Der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen darf nicht  beliebig unterlaufen werden. So darf der Inhalt eines Ehevertrages nicht im Widerspruch zu der individuellen Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse stehen und hierdurch einen Ehegatten unzumutbar belasten. Der Ehevertrag darf nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage zustande kommen oder anderweitig gegen die guten Sitten verstoßen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Ehevertrag wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist.  

 

Aber auch wirksam geschlossene Eheverträge können später problematisch werden. Häufig sind Ehegatten der  Auffassung, dass sie der vor vielen Jahren geschlossene Ehevertrag vor Überraschungen schützt. Das ist nicht immer  der Fall. Was ist, wenn die Vorstellungen, die man dem Vertrag zugrundgelegt hat, nicht eintreten? Was ist, wenn zum Beispiel aus der von den doppelverdienenden Ehegatten kinderlos geplanten Ehe plötzlich mehrere Kinder hervorgehen und einer der Ehegatte seinen Beruf aufgibt, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen?

Was ist, wenn ein Ehegatte unerwartet schwer krank wird, vielleicht sogar erwerbsunfähig? Dann stellt sich die Frage, ob der früher einmal geschlossene Vertrag für diesen Fall überhaupt noch sachgerecht ist oder ob dieser nicht vielmehr derart ins Wanken gerät, dass eine Anpassung des Vertrages notwendig wird. Ein Ehegatte kann dann unter Umständen Ansprüche geltend machen, die eigentlich durch den Vertrag ausgeschlossen sein sollten. Im Falle einer Anpassung gelten aber die gesetzlichen Regelungen nicht uneingeschränkt.

 

Im Rahmen einer gerichtlichen Klärung können dann Rechtsfolgen angeordnet werden, die die berechtigten Belange beider Parteien in ausgewogener Weise Rechnung tragen.

Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Aber auch dann, wenn die Ehe bereits gefährdet ist und die Eheleute eine Trennung für wahrscheinlich halten, ist der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen möglich und vielfach anzuraten. Mit Hilfe einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können Eheleute sinnvolle und streitvermeidende Regelungen  treffen, um Kosten zu sparen und ihre Trennung und Scheidung "zu verschlanken".

Die Eheleute selbst haben es dann in der Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen ihrer Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden. Der übliche Inhalt betrifft auch hier die Bereiche Güterrecht, Unterhalt Altersversorgung. Aber auch weitere Regelungen sind nicht selten, z.B. zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht, zur Schuldenverteilung, zur Verteilung der Haushaltsgegenstände etc. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann das gerichtliche Ehescheidungsverfahren erleichtern, schneller und kostengünstiger machen.

Fazit

FOCUS online schrieb am 06.07.2007: "Einen Ehevertrag haben nur die wenigsten geschlossen. Doch zu viel Romantik hat fatale Folgen".

Die WELT schrieb am 05.09.2009: "Ein Ehevertrag lohnt sich für fast jedes Paar" und begründete dies damit, dass "bei aller Romantik die künftigen Ehepartner die neue Realität des Familienrechts beachten sollten".  

Auf der Website von "Bayern 3" war unter dem 05.12.2012 zu lesen: "Romantik mit Sicherheitsgurt. Ein Drittel aller verheirateten Deutschen hat einen Ehevertrag. Romantiker schütteln da entsetzt den Kopf, Pragmatiker fragen: Warum nicht? 

Wer"s richtig anstellt, kann Romantik und Ehevertrag bestens unter eine Haube bringen."

Und bei t-online war am 15.03.2013 zu lesen: "Vor der Hochzeit schon an die Scheidung denken? Das klingt nicht  gerade romantisch. Trotzdem kann es sich für Paare lohnen, sich mit einem Ehevertrag abzusichern".

In der Tat hat es innerhalb der letzten Jahre zahlreiche Reformen im Familienrecht gegeben. Das Unterhaltsrecht wurde  ebenso reformiert, wie der Versorgungsausgleich und das Güterrecht. Die Folgen treffen die Ehegatten unterschiedlich.  Eigene angemessene Regelungen können hier für Klarheit, Transparenz und Fairness sorgen. Es lohnt sich in jedem Fall,  die vorgesehenen gesetzlichen Regeln auf die Tauglichkeit für das eigene eheliche Zusammenleben zu überprüfen und  ggf. eine besser passende Grundlage zu schaffen.  



Stand: 24.07.2014