Über Inhalt und Form von Arbeitsverträgen.
Fast jeder hat schon mindestens einmal im Leben einen unterschrieben: den Arbeitsvertrag. Doch was muss bzw. sollte ein Arbeitsvertrag überhaupt enthalten?
Zunächst einmal sei vorangestellt, dass es theoretisch keines schriftlichen Arbeitsvertrags bedarf, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag kann wirksam geschlossen werden und ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Dies meint konkret, dass in dem Moment, in dem ein Arbeitgeber das Angebot zur Erfüllung einer Arbeit erteilt, der Arbeitnehmer dieses annimmt und man sich darüber einig ist, dass ein Lohn gezahlt wird, ein Arbeitsvertrag entstanden ist.
Solange dies in ruhigen Bahnen verläuft, ist nichts dagegen einzuwenden, problematisch wird es erst, wenn es zu Streitigkeiten kommt, etwa weil der Lohn nicht pünktlich oder gar nicht gezahlt wird. Besteht dann nur ein mündlicher Arbeitsvertrag ist es für den Arbeitnehmer ungleich schwerer zu belegen, dass er im Recht ist. Umgekehrt kann es auch für den Arbeitgeber schwierig sein, seine Rechte durchzusetzen, wenn er nicht belegen kann, worin diese bestehen.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen. Folgende Elemente sollte jeder Arbeitsvertrag enthalten:
Zu diesen Elementen gesellen sich häufig noch Regelungen über Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien und Bonuszahlungen oder auch die Überlassung eines Dienstwagens oder einer Dienstwohnung.
Da viele Arbeitsverhältnisse individuell geregelt werden müssen, empfiehlt es sich für Arbeitgeber speziell auf die jeweiligen Tätigkeiten konzipierte Arbeitsverträge zu gestalten. Gleichwohl werden noch immer im großen Stil Vordrucke von Standardarbeitsverträgen benutzt. Hier ist vor allem der Arbeitnehmer gefragt, der einen solchen vorgelegt bekommt. Er sollte genau aufpassen und sich nicht scheuen, unklare Punkte dem Arbeitgeber gegenüber anzusprechen. Auch ein individueller Arbeitsvertrag kann ggf. die ein oder andere Frage aufwerfen. Sowohl Arbeitgebern, die sich bei der Gestaltung unsicher sind, als auch Arbeitnehmern mit Fragen zu einem potentiellen Arbeitsvertrag sei aber versichert, dass das Prüfen und Beurteilen von Arbeitsverträgen zum Portfolio eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehört.
Wer seine Karriere plant und wer dementsprechend häufiger mit komplexen individuellen Arbeitsverträgen konfrontiert sein könnte, für den ist der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, die diese Leistung meist umfasst, ratsam.